Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) -
Hilfe im rechtlichen Dschungel
Zusammen mit unserem Partnerunternehmen bieten wir Ihnen die Möglichkeit,
sich mit den Regelungen der neuen Versammlungsstättenverordnung vertraut zu machen.
Der dvb-Check
- Begehung Ihrer Versammlungsstätten; Überprüfung auf Sicherheitsmängel und Feststellung
der technischen Gegebenheiten.
- Überprüfung und Überarbeitung der Vermietungsformulare und -dokumente
(Benutzungsordnung, Antrag, Bescheid).
- Überprüfung und Optimierung der die Vermietung betreffenden Abläufe.
- Sachkundigenprüfung nach § 34 Abs. 2 BGVC1.
Das dvb-Sicherheitskonzept
- Erstellung eines individuellen Sicherheitskonzeptes.
- Erarbeitung eines Fragebogens durch einen Meister für Veranstaltungstechnik,
mit dessen Hilfe
Sie erkennen können, welche Maßnahmen Sie für die jeweilige Veranstaltung ergreifen müssen.
- Erstellung von Rettungswege- und Bestuhlungsplänen nach §44 VStättVO.
- Erarbeitung von Prüflisten zur Überprüfung einer Veranstaltung vor Ort.
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach § 42 VStättVO und DIN 14095.
- Erstellung von Brandschutzordnungen nach § 42 VStättVO und DIN 14096 Teil 1 – 3.
Die dvb-Schulungen
- Qualifizierung Ihres Personals durch zielgerichtete und praxisorientierte Schulungen.
- Schulung für Führungs- und Fachkräfte über die Auswirkungen und die Anwendung der VStättVO.
- Schulung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ von beispielsweise Hausmeistern.
Dies versetzt Sie in die Lage, den Großteil Ihrer Veranstaltungen ohne externes Personal durchzuführen.
Das Schulungskonzept wurde von der Unfallkasse Baden-Württemberg überprüft und freigegeben.
- Infoveranstaltung für Veranstalter und Vereine, um auf die neuen Erfordernisse der VStättVO hinzuweisen
und über die daraus resultierenden Änderungen zu informieren.
Der dvb-Vor-Ort-Service
- Überwachung bzw. Abnahme des Aufbaus von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen
Einrichtungen in der Versammlungsstätte durch einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
nach § 39 VStättVO.
- Übernahme der Betreiberpflichten nach § 38 VStättVO.
- Übernahme der Aufgaben und Pflichten des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach § 40 VStättVO.
Unser Partnerunternehmen:
www.dvb-fb.de
SPLISS Veranstaltungstechnik, Laußnitzer Weg 12, 71134 Aidlingen
Telefon: 07034-654748 | eMail: info@spliss-online.de
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