Eventplanung

Veranstaltungstechnik

Simultantechnik

Fachplanung

Dienstleistungen für
Versammlungsstättenbetreiber
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) -
Hilfe im rechtlichen Dschungel


Zusammen mit unserem Partnerunternehmen bieten wir Ihnen die Möglichkeit,
sich mit den Regelungen der neuen Versammlungsstättenverordnung vertraut zu machen.

Der dvb-Check
  • Begehung Ihrer Versammlungsstätten; Überprüfung auf Sicherheitsmängel und Feststellung
    der technischen Gegebenheiten.
  • Überprüfung und Überarbeitung der Vermietungsformulare und -dokumente
    (Benutzungsordnung, Antrag, Bescheid).
  • Überprüfung und Optimierung der die Vermietung betreffenden Abläufe.
  • Sachkundigenprüfung nach § 34 Abs. 2 BGVC1.
Das dvb-Sicherheitskonzept
  • Erstellung eines individuellen Sicherheitskonzeptes.
  • Erarbeitung eines Fragebogens durch einen Meister für Veranstaltungstechnik, mit dessen Hilfe
    Sie erkennen können, welche Maßnahmen Sie für die jeweilige Veranstaltung ergreifen müssen.
  • Erstellung von Rettungswege- und Bestuhlungsplänen nach §44 VStättVO.
  • Erarbeitung von Prüflisten zur Überprüfung einer Veranstaltung vor Ort.
  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach § 42 VStättVO und DIN 14095.
  • Erstellung von Brandschutzordnungen nach § 42 VStättVO und DIN 14096 Teil 1 – 3.
Die dvb-Schulungen
  • Qualifizierung Ihres Personals durch zielgerichtete und praxisorientierte Schulungen.
  • Schulung für Führungs- und Fachkräfte über die Auswirkungen und die Anwendung der VStättVO.
  • Schulung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ von beispielsweise Hausmeistern.
    Dies versetzt Sie in die Lage, den Großteil Ihrer Veranstaltungen ohne externes Personal durchzuführen.
    Das Schulungskonzept wurde von der Unfallkasse Baden-Württemberg überprüft und freigegeben.
  • Infoveranstaltung für Veranstalter und Vereine, um auf die neuen Erfordernisse der VStättVO hinzuweisen
    und über die daraus resultierenden Änderungen zu informieren.
Der dvb-Vor-Ort-Service
  • Überwachung bzw. Abnahme des Aufbaus von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen
    Einrichtungen in der Versammlungsstätte durch einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
    nach § 39 VStättVO.
  • Übernahme der Betreiberpflichten nach § 38 VStättVO.
  • Übernahme der Aufgaben und Pflichten des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach § 40 VStättVO.

Unser Partnerunternehmen:
www.dvb-fb.de
SPLISS Veranstaltungstechnik, Laußnitzer Weg 12, 71134 Aidlingen
Telefon: 07034-654748 | eMail: info@spliss-online.de
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